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Förderung in Bayern

KULAP K54: Trichogramma im Mais

Bayern fördert den Einsatz von Trichogramma gegen den Maiszünsler im Kulturlandschaftsprogramm. Hier stehen die Regeln, die Fristen und die Belege, die Sie einreichen, jede Angabe mit ihrer Quelle und ihrem Stand.

Die Maßnahme

Was K54 fördert.

Maßnahme

K54 „Einsatz von Trichogramma bei Mais“ im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), einer der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in Bayern. Den Antrag stellt Ihr Betrieb selbst; zuständig ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Stand: 12/2025 (StMELF)

Wer teilnehmen kann

Antragsberechtigt sind Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, gleich in welcher Rechtsform, die während des gesamten Verpflichtungszeitraums mindestens 3 ha förderfähige Fläche selbst bewirtschaften. Die Flächen müssen in Bayern liegen. Das sind die wichtigsten Voraussetzungen, nicht alle: Die allgemeinen Bestimmungen und Auflagen stehen im Merkblatt, verlinkt unter „Quellen“.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Fördersatz

Die Zuwendung beträgt 50 €/ha.

Für Betriebe mit mehr als 100 ha förderfähiger Fläche wird die Zuwendung gestaffelt gekürzt: um 10 % für den 101. bis 200. Hektar, um 20 % für den 201. bis 300. und um 40 % ab dem 301. Hektar. Aus der Betriebsgröße laut Mehrfachantrag ergibt sich ein durchschnittlicher Kürzungsfaktor.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Förderverpflichtung

Das Merkblatt des StMELF fasst sie so: „Förderfähig ist der Einsatz von Trichogramma zur Bekämpfung des Maiszünslers mit der erforderlichen Aufwandmenge auf allen jährlich im gesamten Betrieb mit Mais angebauten Flächen. Die erforderliche Mindest-Aufwandmenge beträgt 200.000 Nützlinge pro ha.“

K54 gilt also nicht für einzelne Felder: Wer teilnimmt, setzt Trichogramma in jedem Jahr der Verpflichtung auf der gesamten Maisfläche seines Betriebs ein, auf jedem Hektar mit mindestens 200.000 Nützlingen.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Förderfläche

Gefördert wird die gesamte jährlich mit Mais angebaute Fläche des Betriebs in Bayern, erfasst unter den Nutzungscodes 171, 411, 412 und 919.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Verpflichtungszeitraum

Bei einem Verpflichtungsbeginn 2026 läuft die Verpflichtung vom 01.01.2026 bis 31.12.2029. In diesen vier Jahren gelten die Förderverpflichtung, der jährliche Zahlungsantrag und die jährlichen Rechnungsbelege.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Antrag und Fristen

Wann Sie was einreichen.

Grundantrag

Eine neue Verpflichtung beantragen Sie mit dem Grundantrag, ausschließlich online über iBALIS. Für den Verpflichtungsbeginn 2026 lief das Antragsfenster vom 14.01. bis 24.02.2026; es ist geschlossen. Der Grundantrag gilt erst als gestellt, wenn er dem AELF vollständig vorliegt, einschließlich der Anlagen.

Stand: 12/2025 und 02.10.2026 (StMELF)

Antrag für 2027

Das StMELF hat am 31.07.2026 angekündigt, alle KULAP-Maßnahmen aus dem Jahr 2026 auch 2027 unverändert zur Neubeantragung anzubieten. Die Antragstellung soll im gewohnten Zeitfenster Anfang 2027 online stattfinden. Die Termine und die Laufzeit einer Verpflichtung mit Beginn 2027 sind noch nicht veröffentlicht; verbindlich sind die Angaben des StMELF und Ihres AELF.

Stand: 31.07.2026, abgerufen am 10.10.2026 (StMELF)

Jährlicher Zahlungsantrag

Wer eine Verpflichtung hat, stellt zusätzlich jedes Jahr mit dem Mehrfachantrag bis 15. Mai den Zahlungsantrag. Für Fristen und Verspätung verweist das Merkblatt auf § 46 GAPInVeKoSV: Geht der Antrag nach dem 15. und bis zum 31. Mai beim AELF ein, werden die Zahlungen um 1 % für jeden Kalendertag Verspätung gekürzt. „Nach dem 31. Mai eingehende Anträge werden abgelehnt.“

Fehlt der Zahlungsantrag oder ist er abzulehnen, gilt der Verpflichtungszeitraum als nicht eingehalten, und für dieses Verpflichtungsjahr wird keine Zuwendung ausgezahlt. Das Merkblatt fährt fort: „Bereits gewährte Zuwendungen sind zurückzufordern, soweit eine Anhörung keine andere Entscheidung rechtfertigt.“

Stand: 12/2025 (StMELF)

Rechnungsbelege bis 15. November

Kopien der Rechnungsbelege für die Trichogramma reichen Sie jedes Jahr bis zum 15.11. beim AELF ein. Die Rechnungsbelege müssen eine absolute Anzahl an Nützlingen, Rähmchen oder Kapseln nennen.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Während der Verpflichtung

Was über die Laufzeit gilt.

Mehr Maisfläche

Vergrößert sich die förderfähige Fläche während der Verpflichtung, müssen Sie die zusätzlichen Flächen für den restlichen Bewilligungszeitraum in K54 einbeziehen und können dafür die Zuwendung erhalten. Sie teilen das im Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) des Mehrfachantrags mit.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Flächen abgeben

Geht der ganze Betrieb oder gehen einzelne Flächen während der Verpflichtung auf andere über, etwa an den Verpächter, und teilen Sie das dem AELF spätestens mit dem folgenden Mehrfachantrag mit, müssen Sie die für diese Flächen erhaltenen Zuwendungen nicht zurückzahlen.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Nutzungscodes

Im jährlichen Zahlungsantrag geben Sie alle förderfähigen Flächen im FNN an, jeweils mit den aktuellen Nutzungscodes. Die im Merkblatt genannten Codes können sich während der Verpflichtung ändern.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Kontrollen

Das AELF prüft jeden Antrag, und alle Maßnahmen unterliegen dem Flächenmonitoring: Die Einhaltung wird über Satellitendaten beobachtet, vor Ort kontrolliert oder anhand georeferenzierter Fotos geprüft, die Sie mit der App „FAL-BY“ liefern. Was über die Verwaltungskontrolle, Satellitendaten oder Fotos geprüft wird, können Sie bis 30.09. noch korrigieren, um Sanktionen zu vermeiden.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Mitteilungspflicht

Jede Änderung, die die Fördervoraussetzungen, die Förderverpflichtungen oder die sonstigen Auflagen berührt, teilen Sie dem AELF unverzüglich mit. Fälle höherer Gewalt melden Sie spätestens innerhalb von 15 Werktagen, nachdem Sie dazu in der Lage sind, in Textform, etwa über die Mitteilungsfunktion in iBALIS, und weisen sie nach.

Stand: 12/2025 (StMELF)

Was wir beitragen

Ausbringung und Einsatznachweis.

Mindest-Aufwandmenge

Alle drei unserer Ausbringungsmethoden erfüllen die Mindest-Aufwandmenge von 200.000 Nützlingen pro Hektar. Welche Methode zu Ihrem Betrieb passt, klären wir vor dem Einsatz mit Ihnen.

Stand: 10/2026 (TB Copters)

Rechnung und Einsatznachweis

Die Trichogramma kaufen wir ein und bringen sie für Sie aus; Ihre Rechnungsbelege für die Trichogramma sind deshalb unsere Rechnungen. Dazu exportieren Sie Ihren Einsatznachweis selbst aus unserem Kundenportal: eine Tabelle mit jeder Ausbringung je Schlag, mit Datum, Uhrzeit und beflogener Fläche. Er ergänzt die Rechnungen, ersetzt sie aber nicht. Was ausreicht, entscheidet Ihr AELF.

Stand: 10/2026 (TB Copters)

Quellen

Weiter

Was als Nächstes kommt.

Den Förderantrag stellt Ihr Betrieb selbst. Die Ausbringung planen wir mit Ihnen so, dass sie zu Ihrem Programm passt.

Die anderen Programme