Baden-Württemberg
FAKT II Maßnahme E4
60 €/haZweimalige Trichogramma-Ausbringung, kein chemisch-synthetisches Insektizid gegen den Maiszünsler auf den beantragten Flächen, Nachweis über Kaufbelege. Eine 2026 neu eingegangene Verpflichtung läuft drei Jahre. FAKT II hat einen Mindestbewilligungsbetrag von 250 € je Betrieb und Jahr über alle FAKT-II-Maßnahmen.
Antrag im Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai (FIONA).
Stand: 17.10.2025 und 01.06.2026 (MLR)
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